St. Spiritus: Einstige Nutzung

ACH GOT BEHVT MICH ALLEZEIT
VON UNGLVCK VND MEINER MISGONNR
NEID DAN MEIN LEBEN WANDL VND
ENDE STEL ICH IN DEINE HENDE
V.G.G.P.J.H.Z.S.P. ANNO 1623 

Inschrift der Bronzeglocke von St. Spiritus, gestiftet durch Herzog Phillipp Julius zu Stettin, 1623

Im 13. Jahrhundert, als in den mittelalterlichen Städten der Gedanke der kommunalen Altenpflege und die Einrichtung wohltätiger Häuser ihren Anfang nahmen, entstand auch in Greifswald das von dem römischen Heilig-Geist-Orden betriebene städtische Hospital St. Spiritus. In dem Heiligengeist-Hospital in Greifswald fanden sowohl Fremde als auch arbeitsunfähig und mittellos gewordene Alte und Kranke, aber auch Kinder und Wöchnerinnen Aufnahme, Verpflegung und medizinische Versorgung. Das der Sitte gemäß am einstigen Stadtrand angesiedelte Hospital fand in einer Verordnung Herzog Wartislaws III. im Jahre 1262 seine erste urkundliche Erwähnung.

Landesfürsten und Kirche riefen zu mildtätigen Spenden auf. Die Greifswalder überließen dem Hospital neben Geldspenden und Einrichtungsgegenständen – so vermachte Katharina Rubenow in ihrem Testament zwei Standbetten – auch Häuser und Grundbesitz, womit ein beträchtliches Vermögen geschaffen wurde. Nur wenig ist durch Kriege und Belagerung von dem einstigen wohl viereckigen Gebäudekomplex, zu dem unter anderem ein Elendenhaus, Hospitalräume und die Heiligengeistkapelle gehörten, erhalten geblieben.

Die frühere kirchliche Nutzung der ehemaligen gotischen und mehrfach umgebauten Hospitalkirche, die heute als Veranstaltungsraum für Konzerte und Ausstellungen dient, ist heute nur noch schwer zu erkennen. Besonders sehenswert sind die erhalten gebliebenen Fachwerkhäuser im Innenhof des St. Spiritus. Die winzigen ehemaligen Wohnhäuser werden mit einem Augenzwinkern oft als die ältesten Reihenhäuser Greifswalds bezeichnet. Nur wenig ist über das mittelalterliche Leben im Hospital bekannt. Die ebenfalls nicht überlieferten Ordensregeln, die jedoch den Regeln des Hospitals des benachbarten Barth vergleichbar gewesen sein könnten, regelten Pflichten, Disziplin, die Armen- und Krankenpflege sowie die Verwaltung und die Ämter innerhalb des Hospitals.

Die Novizen und Spitalbrüder mussten sich danach gehorsam, sittenrein und dienstbar zeigen, an den Gebeten und Vorlesungen teilnehmen, fasten und ein schlichtes Gewand aus grauer Wolle tragen. In der Stadt sahen sie sich nach Kranken und Armen um und baten um Almosen. Regelmäßig wurde durch den Ordensmeister das Generalcapitel einberufen, auf dem die Angelegenheiten des Hauses beraten wurden. Dem Hausmeister oblag die Aufsicht über die Hospitaliten, die, streng nach Geschlechtern getrennt, von angestellten Krankenpflegerinnen betreut wurden.

Im Zuge der Reformation widersetzten sich die Landesfürsten erfolgreich dem Bestreben der Stadtverwaltung, das frommen Zwecken dienende Vermögen des Hospitals einzuziehen. Die Gebäude wurden 1648 vom Hospital, das einen großen Anteil am Grundvermögen der Peter-Warschow-Sammelstiftung, einer der ältesten Greifswalder Stiftungen, bildete, erworben und zu Wohnzwecken umgebaut. Bis zum Jahre 1978 lebten die letzten betagten Bewohner im Altenheim St. Spiritus, der seitdem für kulturelle Zwecke genutzt wird.

Text: Sabrina Wittkopf-Schade
(aus Greifswald KOMPAKT, Ausgabe 10/2007)


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