Neues WVG-Sicherheitskonzept nach Wohnungsbrand in Greifswald?

Neues WVG-Sicherheitskonzept nach Wohnungsbrand in Greifswald?
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(Greifswald) In der vergangenen Woche war in der Hansestadt Greifswald eine junge Frau bei einem Brand in einem Haus der WVG durch die Folgen einer Brandstiftung, an einer Rauchgasvergiftung ums Leben gekommen. „Nach einem so tragischen Unglück kann und darf man nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Daher muss geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, die Sicherheit in den Mietshäusern zu verbessern“ so der Greifswalder CDU-Fraktionsvorsitzende Axel Hochschild.

Die CDU Fraktion hat deswegen eine Beschlussvorlage in die Bürgerschaft eingebracht, in der die WVG aufgefordert wird zu prüfen, ob das Sicherheitskonzept ausreichend ist, oder ob es ggf. verbessert werden muss. Konkret soll die WVG prüfen, ob die Installation von Rauchmeldern in den Treppenhäusern die Sicherheit im Brandfall erhöhen würde. Auch der Einbau von Brandschutztüren zu den Kellerbereichen sollte genauestens geprüft werden. Desweiteren sind entsprechende Mieterinformationen über Verhaltensregeln im Falle eines Brandes sinnvoll.
„Nach so einer schlimmen Tat, die sicher durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden wird, muss das Brandschutzsicherheitskonzept unserer Mietshäuser auf den Prüfstand.“ so Axel Hochschild abschließend.

Die Beschlussvorlage im Wortlaut:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG), zu prüfen, ob das Sicherheitskonzept ausreichend ist oder gegebenenfalls verbessert werden muss. Im Einzelnen ist Folgendes zu bedenken.

1) Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuermelder in den Aufgängen notwendig ist und welche Kosten damit verbunden wären.
2) Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuerschutztüren an den Zugängen der Keller auf die Sicherheit in den Gebäuden bzw. für deren Bewohner hat und welche Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden wäre.
3) Die WVG soll prüfen, welche sonstigen Maßnahmen notwendig wären, um die Sicherheit in deren Gebäuden zu verbessern und welche Kosten mit der Umsetzung solcher Maßnahmen eventuell verbunden wären.
4) Die Verwaltung informiert auf der Bürgerschaftssitzung am 16.05.2011 über die Ergebnisse der Untersuchungen und legt der Bürgerschaft einen Handlungsplan vor.
Nach dem Brand in einem Gebäude der WVG ist zu prüfen, ob und ggfls. welche Konsequenzen aus diesem Unglück gezogen werden können und müssen. Es geht insofern nicht um Schuldzuweisung in einem nicht voll aufgeklärten Fall, sondern darum, solches Unglück und das damit einhergehend Leid zukünftig zu vermeiden.
Nach § 14 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Es ist daher die Pflicht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dass solche verbindlichen Vorgaben in den Gebäuden der stadteigenen Gesellschaft eingehalten und damit einem Unglück vorgebeugt wird.

Text: CDU-Fraktion in der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Datum: 16.03.2011

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