Lietz begrüßt Reform des Punktesystems für Verkehrssünder

Lietz begrüßt Reform des Punktesystems für Verkehrssünder
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(Greifswald) Der aus Vorpommern-Greifswald stammende CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss, Matthias Lietz, begrüßte am Donnerstag, 9. Februar, den Vorschlag des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer, das Punktesystem in Flensburg (Hotels Flensburg) zu reformieren und transparenter zu gestalten. Zu den Plänen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss, Matthias Lietz, mit: „Vorfahrt für Transparenz und Klarheit! Die angestrebte Reform des Punktesystems ist ein guter und zielführender Vorschlag des Bundesverkehrsministers. Eine Vereinfachung auf diesem Gebiet begrüße ich ausdrücklich. Der Umbau des Punktesystems dient der Sicherheit auf unseren Straßen und dient damit allen Verkehrsteilnehmern. Vergehen im Straßenverkehr führen fortan zu einem oder zwei Punkten in Flensburg, ab 8 Punkten oder Fahren unter Alkohol ist der Führerschein weg. Das ist für jedermann verständlich und nachvollziehbar. Damit schaffen wir Transparenz und Klarheit, was bis dato im Punktesystem noch bemängelt wurde, und setzen eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um“, zeigte sich Matthias Lietz erfreut.

Hintergrund: Reform des Punkte-Systems für Verkehrssünder in Flensburg

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer plant für 2013 den Umbau des Flensburger Punktesystems. Bekannt ist bereits, dass Verkehrsvergehen, die bislang zu einem bis drei Punkten geführt haben, fortan mit nur noch einem Punkt sanktioniert werden. Schwere Vergehen wie das Überfahren einer roten Ampel führen zu zwei Punkten. Bei vier gesammelten Punkten erfolgt eine „Ermahnung“, bei sechs Punkten eine letzte „Verwarnung“. Mit acht Punkten ist der Führerschein abzugeben. Punkte können auch weiterhin durch Nachschulungen rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein weiterhin sofort entzogen. Gleichzeitig werden die Regeln zur Verjährung der gesammelten Punkte geändert. Jeder Eintrag in die Verkehrssünderdatei verjährt einzeln: ein Eintrag nach Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag nach Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es wird keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre geben, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen.

Text: Jette Grabow/Büro Matthias Lietz, MdB

Datum: 14.02.2012

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